Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 9:00-12:00 Uhr |
Rechtsstelle
Die Rechtsstelle vertritt die Abteilung Sozialwesen in rechtlicher Hinsicht vor den Verwaltungs-, Sozial-, und Zivilgerichten. Weiter werden Stellungnahmen zu Petitionen abgegeben.
Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle bearbeitet Widersprüche in Sozialhilfeangelegenheiten, denen nach einer Vorprüfung durch das Sachgebiet nicht abgeholfen wurde. Der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten wird hierbei nach § 116 SGB XII beratend beteiligt.
Unterhaltsstelle
In der Unterhaltsstelle wird die Unterhaltsberechtigung des Leistungsempfängers geprüft und die individuelle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten berechnet. Es werden die laufenden Unterhaltszahlungen überwacht und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Kosteneinziehung
Die Kosteneinziehung ist zuständig für die Bearbeitung von Kostenersatzforderungen gem. §§ 102 – 105 SGB XII sowie für Rückforderungen wegen zu Unrecht gewährter Sozialhilfe, von Darlehensforderungen und von Ansprüchen aus Aufwendungsersatz. Es werden die Zahlungseingänge überwacht, Mahnverfahren eingeleitet, sowie Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse nach der LHO vorgenommen.
In Angelegenheiten der Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe wird die Leistung und Vereinnahmung von Kostenerstattungen betrieben.