Die Seniorenvertretung setzt sich für die Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit, beim Bezirksamt, bei der Bezirksverordnetenversammlung und bei allen für die älteren Bürger wichtigen Institutionen ein.
Mitglieder der Seniorenvertretung müssen mindestens 60 Jahre alt sein und im Bezirk wohnen.