mit Terminvergabe | ||
Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 9:00-12:00 Uhr |
Mit den Bereichen:
Ambulante Hilfe zur Pflege
(Wenn die selbständige Versorgung im eigenen Haushalt aufgrund des Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen mit eigenen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe oder Hilfe durch selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.)
Hilfe zur Pflege/Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
Vollstationäre Hilfe zur Pflege
(Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen.
Sofern ein entsprechender Versorgungsvertrag mit den Einrichtungen vorliegt, hat der Antragsteller ein freies Wahlrecht, auch Einrichtungen außerhalb Berlins kommen in Frage.
Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.)
Leistungen nach dem Landespflegegelgesetz
(Blinde, hochgradig sehbehinderte oder gehörlose Menschen haben die Möglichkeit entsprechende Leistungen zu beantragen, wobei eine Leistungsgewährung grundsätzlich unabhängig von Vermögen und dem Einsatz von Einkommen erfolgt.
Medizinisch begründete Anträge werden zur Begutachtung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales weitergeleitet, von dort erfolgt eine entsprechende Empfehlung.)
Eingliederungshilfe/ Fallmanagement
(Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen haben die Möglichkeit Leistungen nach den Vorschriften des 6. Kapitels des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zu beantragen.
Eingliederungshilfe wird gewährt, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu ermöglichen.)